Legalisationen und Beglaubigungen
Legalisation iranischer Dokumente
Iranische öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine Legalisation bei der Botschaft erforderlich ist, erfahren Sie von der Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll. Häufige Fälle, in denen Legalisationen benötigt werden, sind z.B. Bewerbungen bei deutschen Hochschulen oder die in Deutschland notwendige Anerkennung einer in Iran erfolgten Eheschließung.
Die Botschaft behält sich vor, in Zweifelsfällen einen Nachweis darüber zu verlangen, bei welcher Behörde eine legalisierte Unterlage verwendet werden soll.
Für iranische Urkunden wird in Teheran ein so genanntes "Legalisationsersatzverfahren" durchgeführt. Die Botschaft bescheinigt mit der Legalisation lediglich die Unterschrift und das Siegel des iranischen Außenministeriums, nicht jedoch Echtheit der Urkunde an sich. Von iranischer Seite (Justiz- und Außenministerium) wird dabei bestätigt, dass es sich um einen zugelassenen Übersetzer handelt. Eine Legalisation der Originalurkunden ist nicht möglich.
Da die Konsularbeamten dazu berufen sind, am Schutz des Urkundenverkehrs im Inland mitzuwirken und das Vertrauen in die Zuverlässigkeit amtlicher Bescheinigungen zu schützen, kann eine Legalisation abgelehnt werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Urkunde gefälscht ist oder wenn es sich offenkundig um eine inhaltlich falsche Urkunde handelt.
Die Gebühr nach dem Auslandskostengesetz beträgt z.Zt. EUR 25,- für iranische Personenstandsurkunden (Shenasnameh, Geburtsbescheinigungen, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Ehelosigkeitsbescheinigungen) und EUR 45,- für alle weiteren Urkunden (Gerichtsurteile, Führungszeugnis, sonstige Bescheinigungen).
Die Gebühr muss bar bei Antragstellung in Iranischen Rial zum jeweils gültigen Wechselkurs gezahlt werden.
Wenn die Dokumente für die Bewerbung bei einer deutschen Hochschule verwendet werden sollen, können Sie einen Satz Legalisationen und bis maximal fünf Exemplare beglaubigter Kopien der legalisierten Unterlagen kostenfrei erhalten. Hierfür müssen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. aktueller Zulassungsbescheid) nachweisen, dass Sie sich derzeit bei einer deutschen Hochschule bewerben. Unter die Kostenbefreiung fallen nur solche Unterlagen, die für die Bewerbung bei der Universität tatsächlich benötigt werden.
Von dieser Kostenbefreiung ausgenommen sind voll ausgebildete Ärzte, die in Iran bereits eine Arztzulassung besitzen.
Iranische Reisepässe können nicht legalisiert werden. Es können jedoch Kopiebeglaubigungen (siehe unten, erste Seite ist ausreichend) gefertigt werden.
Weitere detaillierte Informationen zu dem Verfahren finden Sie auf unserem Merkblatt.
Merkblatt zu Legalisationen [pdf, 142.32k]
Hinweise für Studenten zu Legalisationen und Kopiebeglaubigungen
Kopiebeglaubigung
Für die Beglaubigung von Fotokopien bringen Sie bitte die Originale der Dokumente sowie die jeweils benötigten Fotokopien mit. Die Höhe der Gebühr liegt bei 10 € für die Beglaubigung eines deutschen Dokumentes und 15 € für die Beglaubigung eins persischen Dokumentes, zahlbar in IRR zum jeweils gültigen Wechselkurs.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft nur Fotokopien beglaubigt, wenn diese zur Verwendung in Deutschland bestimmt sind (z.B. zum Studium, Eheschließung, Geburtsbeurkundung). Fotokopien deutscher Urkunden, die zur Vorlage bei einem Übersetzer in Iran bestimmt sind, können nicht beglaubigt werden. Des Weiteren werden die Kopien persischer Dokumente nur beglaubigt, wenn die Übersetzung vorher in der Botschaft legalisiert wurde.
Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Bringen Sie bitte zur Beglaubigung das Schreiben der Rentenversicherung und Ihren Reisepass mit.
Unterschriftsbeglaubigung
Während der Schalteröffnungszeiten (Sonntag bis Donnerstag von 07.30 bis 10.30 Uhr) ist es möglich, Unterschriften und Fotokopien beglaubigen zu lassen.
Die Vereinbarung eines Termins ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift bringen Sie bitte das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, und Ihren Reisepass/ Personalausweis mit. Die Höhe der Gebühr wird an Hand des Wertes der zu unterschreibenden Urkunde berechnet. Sie liegt zwischen 20 und 250 €, zahlbar in IRR zum jeweils gültigen Wechselkurs.Typische Unterschriftsbeglaubigungen sind zum Beispiel:
- Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses Weitere Informationen
- Beitrittserklärung/ Vollmacht zur Eheschließung (Mit dieser Erklärung bevollmächtigen Sie Ihren Verlobten beim Standesamt in Deutschland Ihre geplante Eheschließung anzumelden. Das notwendige Formular erhalten Sie von dem für Ihre Eheschließung zuständigen Standesamt in Deutschland.)
- Bank- und Behördenvollmachten
- Vollmachtserteilung zur Gründung einer GmbH
- Genehmigungserklärungen zu in Deutschland abgeschlossenen Kaufverträgen (Bitte bringen Sie für die Genehmigungserklärung zusätzlich zu Ihrem Pass und der Erklärung noch den in Deutschland bereits beurkundeten Kaufvertrag mit. Vollmachten zum Abschluss eines Kaufvertrages bedürfen in bestimmten Einzelfällen der Beurkundung. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wird. Bitte besprechen Sie diese Problematik vorab mit Ihrem Rechtsanwalt/ Notar in Deutschland.)
Bei Fragen zur Beglaubigung einer Unterschrift wenden Sie sich bitte an die
Konsularabteilung
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Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Stand: 21.06.2010