Pass- und Personalausweisangelegenheiten

Zur Beantragung von neuen deutschen Reisepässen und Personalausweisen ist ein Termin notwendig. Bitte buchen Sie Ihren Termin online:

Terminvergabesystem Botschaft Teheran


Allgemeine Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten

Deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran können bei der deutschen Botschaft biometrische Reisepässe, Kinderreisepässe, in eiligen Ausnahmefällen vorläufige Reisepässe, Reiseausweise zur Rückkehr und Personalausweise beantragen. Seit dem 1. November 2007 werden im Pass die Fingerabdrücke, ein Passfoto und die Personaldaten auf einem Chip gespeichert. Im Personalausweis werden alle Daten, die auf dem Ausweis abgedruckt sind und das digitale Lichtbild gespeichert. Auf Wunsch können zudem die Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Passfotos müssen sowohl für den Pass als auch für den Personalausweis spezielle biometrische Kriterien (siehe unter Biometrische Passfotos) erfüllen um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen.

Ab sofort ist zur Antragstellung ein Termin notwendig. Bitte buchen Sie diesen online: Terminvergabesystem Botschaft Teheran

Pass- und Personalausweisanträge können prinzipiell nur persönlich gestellt werden. Bitte füllen Sie vor Ihrem Besuch in der Konsularabteilung das jeweilige unten stehende Antragsformular aus und vergewissern Sie sich, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Kopien vorbereitet haben.

Beantragung eines neuen biometriefähigen Reisepasses

Ein Reisepass kann grundsätzlich nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Folgende Dokumente sollten Sie zur Antragstellung mitbringen:

  1. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde (evtl. der Eltern), Urkunde über den Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit durch Erklärung, Geburtsurkunde, Bestätigung des Standesamtes/ Meldebehörde über den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland gem. § 4 III StAG. Der alte dt. Reisepass allein ist kein Beweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.)
  2. Abmeldebestätigung
  3. deutsche Geburtsurkunde(falls Sie in Deutschland geboren wurden oder bereits eine über die Botschaft erhalten haben)
  4. Nachweis zur Namensführung (falls der aktuelle Name vom Eintrag in der Geburtsurkunde abweicht, Bescheinigung über die Namensführung, Heiratsurkunde, Eintrag in der Shenasnameh)
  5. aktueller deutscher Reisepass, aktueller iranischer Reisepass und Shenasnameh
  6. zwei gleiche biometriefähige Passfotos

Alle Dokumente müssen im Original und einfacher Kopie vorgelegt werden. Ein neuer Reisepass sollte frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des alten Reisepasses beantragt werden. Alle bisherigen Maschinen lesbaren Reisepässe sind auch nach Einführung des biometrischen Reisepasses weiterhin gültig.

Bitte stellen Sie vor einem Besuch in der Botschaft sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Kopien vorbereitet haben. Wir bitten um Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge in Einzelfällen nicht angenommen werden können und deswegen eine erneute Vorsprache in der Rk-Abteilung notwendig sein kann.

Falls Sie Ihre Einbürgerungsurkunde, Geburtsurkunde oder die Abmeldebestätigung nicht mehr finden oder nicht in Teheran haben, können Sie die zuständige deutsche Behörde bitten, eine Bestätigung der Einbürgerung, bzw. Abmeldung direkt an die Botschaft zu schicken (teheran%27%diplo%27%de,info).

Eine neue beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtseintrag können Sie jederzeit bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes beantragen.

Die Gebühr für die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses beträgt 80 €, bzw. 58,50 € für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (zahlbar bei Antragstellung bar in IRR). Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier Wochen.

Pass-/Personalausweisantrag für Erwachsene [pdf, 14.77k]

Merkblatt zur Passbeantragung [pdf, 43.47k]

Merkblatt für biometrische Passfotos [pdf, 1,725.63k]

Beantragung eines neuen Personalausweises

Ein Personalausweis kann grundsätzlich nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Folgende Dokumente sollten Sie zur Antragstellung mitbringen:

  1. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde (evtl. der Eltern), Urkunde über den Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit durch Erklärung, Geburtsurkunde, Bestätigung des Standesamtes/ Meldebehörde über den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland gem. § 4 III StAG. Der alte dt. Personalausweis allein ist kein Beweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.)
  2. Melde- bzw. Abmeldebestätigung
  3. deutsche Geburtsurkunde (falls Sie in Deutschland geboren wurden oder bereits eine über die Botschaft erhalten haben)
  4. Nachweis zur Namensführung (falls der aktuelle Name vom Eintrag in der Geburtsurkunde abweicht, Bescheinigung über die Namensführung, dt. Heiratsurkunde, Eintrag in der Shenasnameh)
  5. aktueller deutscher Personalausweis, ggf. aktueller iranischer Reisepass und Shenasnameh
  6. zwei gleiche biometriefähige Passfotos

Alle Dokumente müssen im Original und einfacher Kopie vorgelegt werden.

Alte Personalausweise (größeres Format, kein enthaltener Chip) sind auch nach Einführung des neuen Personalausweises weiterhin gültig.

Mit dem neuen Personalausweis können Sie sich im Internet und an Automaten ausweisen. Bitte lesen Sie daher vor Beantragung des neuen Personalausweises die Infobroschüre zur Online-Ausweisfunktion des Personalausweises unter www.personalausweisportal.de durch.

Bitte stellen Sie vor einem Besuch in der Botschaft sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Kopien vorbereitet haben. Wir bitten um Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge in Einzelfällen nicht angenommen werden können und deswegen eine erneute Vorsprache in der RK-Abteilung notwendig sein kann.

Falls Sie Ihre Einbürgerungsurkunde, Geburtsurkunde oder die Melde- bzw. Abmeldebestätigung nicht mehr finden oder nicht in Teheran haben, können Sie die zuständige deutsche Behörde bitten, eine Bestätigung der Einbürgerung bzw. Meldung-/Abmeldung direkt an die Botschaft zu schicken (am besten per Mail an teheran%27%diplo%27%de,info).

Eine neue beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtseintrag können Sie jederzeit bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes beantragen.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt 58,80 €, bzw. 52,80 € für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (zahlbar bei Antragstellung bar in IRR). Die Bearbeitungszeit beträgt etwa sechs bis acht Wochen.

Pass- / Personalausweisantrag (Erwachsene) [pdf, 14.77k]

Merkblatt zum Personalausweis [pdf, 44.22k]

Merkblatt für biometrische Passfotos [pdf, 1,725.63k]

Weitere Informationen rund um den Personalausweis finden Sie auch auf www.personalausweisportal.de

Pass- bzw. Personalausweisantrag bei bestehendem Wohnsitz im Inland

Falls Sie weiterhin in Deutschland gemeldet sind, ist prinzipiell die Passbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland für die Ausstellung eines neuen Reisepasses oder eines neuen Personalausweises zuständig. Wenn Sie sich allerdings vorübergehend in Iran aufhalten und einen neuen Reisepass/Personalausweis benötigen, kann die Botschaft diesen mit Zustimmung der zuständigen deutschen Passbehörde ausstellen. Vor Beantragung des Passes/Personalausweises bei der Botschaft sollten Sie die Pass-/Personalausweisbehörde an Ihrem Wohnort bitten der Botschaft eine so genannte Ermächtigung zur Pass- bzw. Personalausweisausstellung zu erteilen (am besten per Mail an teheran%27%diplo%27%de,info).

Die Gebühr der Passausstellung beträgt in diesem Fall 139 €, die Gebühr der Personalausweisausstellung 71,80 €.

Biometrische Passfotos

Das biometrische Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und die rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen, das Gesicht darf nicht kleiner als 32 mm und nicht größer als 36 mm sein. Das Gesicht muss auf dem Foto zentriert sein. Bitte schauen Sie mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera. Lächeln ist ausnahmsweise nicht erwünscht.

Das Foto muss scharf, kontrastreich und klar sein. Reflexionen oder Schatten im Gesicht oder im Hintergrund sowie rote Augen sind zu vermeiden. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein und einen Kontrast zum Gesicht und den Haaren aufweisen (idealerweise neutral grau). Reflexionen auf Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Das Brillengestell darf die Augen nicht verdecken.
Das Tragen eines
Kopftuches ist grundsätzlich erlaubt. Das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten im Gesicht entstehen.

Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer hohen Druckauflösung gedruckt werden. Es sollte nicht älter als 6 Monate sein und das Gesicht darf nicht mit einem Bildbearbeitungsprogramm verändert werden. Die Botschaft bittet um Verständnis dafür, dass Passanträge mit Fotos, die die biometrischen Kriterien nicht erfüllen, zurückgewiesen werden müssen. Eine erneute persönliche Vorsprache des Antragstellers kann dann nicht vermieden werden.

Merkblatt für biometrische Passfotos [pdf, 1,725.63k]

Passbildschablone (ab 10 Jahren) [pdf, 1,548.56k]

Mustertafel für biometrische Passfotos [pdf, 564.91k]

Informationen der Bundesdruckerei

Passbeantragung für minderjährige Kinder (unter 18 Jahre)

Für noch minderjährige Kinder muss der Passantrag von den Sorgeberechtigten gestellt werden. Es ist deswegen notwendig, dass das Kind bei der Antragstellung von Mutter und Vater persönlich begleitet wird. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein (ein Elternteil ist bereits verstorben, Scheidung mit Sorgerechtsregelung), muss bei Antragstellung der andere Elternteil sein alleiniges Sorgerecht (Sterbeurkunde/ Sorgerechtsurteil, ein Scheidungsurteil alleine ist nicht ausreichend) nachweisen. Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil sich in Deutschland oder außerhalb Irans befindet, und deswegen nicht bei der Antragstellung vorsprechen kann, muss dieser in beglaubigter Form (Unterschriftsbeglaubigung) seine Zustimmung zur Ausstellung des Passes erklären. Bitte füllen Sie dazu die unten stehende Zustimmungserklärung aus und lassen Sie Ihre Unterschrift von der Ausländerbehörde oder dem Bürgeramt an Ihrem Wohnort in Deutschland oder der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Aufenthaltsstaat beglaubigen. Die Behörde kann die Zustimmungserklärung dann direkt an die Botschaft faxen.

Pass- / Personalausweisantrag für Kinder [pdf, 16.52k]

Zustimmungserklärung der Eltern für die Ausstellung eines Reisepasses / Personalausweises [pdf, 24.91k]

Zustimmungserklärung der Eltern für die Ausstellung eines Reisepasses / Personalausweises als Microsoft Word-Dokument [msword, 14k]

Personalausweisbeantragung für minderjährige Kinder (unter 16 Jahre)

Für noch minderjährige Kinder muss der Personalausweisantrag von den Sorgeberechtigten gestellt werden. Es ist deswegen notwendig, dass das Kind bei der Antragstellung von Mutter und Vater persönlich begleitet wird. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein (ein Elternteil ist bereits verstorben, Scheidung mit Sorgerechtsregelung), muss bei Antragstellung der andere Elternteil sein alleiniges Sorgerecht (Sterbeurkunde/ Sorgerechtsurteil, ein Scheidungsurteil alleine ist nicht ausreichend) nachweisen. Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil sich in Deutschland oder außerhalb Irans befindet, und deswegen nicht bei der Antragstellung vorsprechen kann, muss dieser in beglaubigter Form (Unterschriftsbeglaubigung) seine Zustimmung zur Ausstellung des Personalausweises erklären. Bitte füllen Sie dazu die unten stehende Zustimmungserklärung aus und lassen Sie Ihre Unterschrift von der Ausländerbehörde oder dem Bürgeramt an Ihrem Wohnort in Deutschland oder der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Aufenthaltsstaat beglaubigen. Die Behörde kann die Zustimmungserklärung dann direkt per Mail an die Botschaft schicken (teheran%27%diplo%27%de,info).

Pass- / Personalausweisantrag (Minderjährige) [pdf, 16.52k]

Zustimmungserklärung der Eltern für die Ausstellung eines Reisepasses / Personalausweises [pdf, 24.91k]

Zustimmungserklärung der Eltern für die Ausstellung eines Reisepasses / Personalausweises als Microsoft Word-Dokument [msword, 14k]

Erstbeantragung für ein neugeborenes Kind

Wenn Ihr Kind in Iran geboren wurde und Sie zum aller ersten Mal einen deutschen Pass für es beantragen möchten, kann es sein, dass zunächst die Namensführung des Kindes geklärt werden muss.


Weitere Informationen zur Erstbeantragung eines Passes/Personalausweises können Sie hier nachlesen.

Wenn Ihr Kind in Iran geboren wurde und Sie zum aller ersten Mal einen deutschen Pass/Personalausweis für es beantragen möchten, kann es sein, dass zunächst die Namensführung des Kindes geklärt werden muss.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im  Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist.

Pass-/Personalausweisverlust in Iran und Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland

Ein Pass-/Personalausweisverlust oder -diebstahl ist immer ärgerlich, besonders im Ausland. Um einen Missbrauch des verlorenen Passes/Personalausweises zu vermeiden, muss der Verlust so schnell wie möglich registriert werden. Falls Sie Ihren Pass/Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, sind Sie als deutscher Staatsangehöriger deshalb verpflichtet den Verlust sofort bei den deutschen Behörden anzuzeigen.

Um den Pass-/Personalausweisverlust zu melden und einen neuen Pass/Personalausweis zu erhalten müssen Sie folgende Schritte unternehmen.

Geben Sie den Pass-/Personalausweisverlust zunächst bei der örtlichen iranischen Polizeibehörde zu Protokoll. Diese wird die Verlustanzeige aufnehmen und Ihnen eine entsprechende Bestätigung aushändigen. Füllen Sie bitte die unten stehende Verlustanzeige möglichst genau aus und sprechen Sie mit dem Verlustprotokoll der iranischen Polizei am RK-Schalter der Botschaft vor um den Verlust zu melden.

Gleichzeitig können Sie auch ein neues Ausweisdokument beantragen. Wenn Sie in Iran wohnen bringen Sie zur Beantragung bitte alle oben aufgeführten Dokumente mit. Falls Sie in Deutschland wohnen und sich nur vorübergehend in Iran aufgehalten haben, kann Ihnen ein Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden.

Verlustanzeige [msword, 41.5k]

Merkblatt zum Pass-/Personalausweisverlust [pdf, 111.7k]

Reiseausweis zur Rückkehr

Falls Sie in Deutschland wohnen und nur zu Besuch in Iran waren, kann Ihnen innerhalb eines Tages ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Dies ist ein deutscher Reiseausweis der ausschließlich eine einmalige Rückreise nach Deutschland ermöglicht. Der Reiseausweis ist höchstens einen Monat gültig und sollte daher erst beantragt werden, wenn feststeht, wann die Rückreise erfolgen soll. Ein neuer biometrischer Reisepass kann dann bei der zuständigen Passbehörde in Deutschland beantragt werden.

Für den Reiseausweis zur Rückkehr bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

  • zwei Passfotos (Größe:34*46)
  • ausgefüllter Passantrag
  • Identitätsnachweis (Führerschein, andere Personaldokumente, iranischer Pass/ Shenasnameh, Versicherungsausweise, etc.)
  • Nachweis“ über die deutsche Staatsangehörigkeit (Personalausweis, Kopie der alten Pässe, Einbürgerungsurkunde, etc.)

Wenn keine Zweifel an Ihrer Identität und Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen, kann Ihnen der Reiseausweis innerhalb des gleichen Tages ausgestellt werden. Bei Zweifeln kann sich die Ausstellung bis zur Bestätigung der Daten aus Deutschland etwas verzögern.

Falls Sie deutsch iranischer Doppelstaater sind, ist im Regelfall eine Rückreise nach Deutschland mit dem deutschen Personalausweis möglich. Sie sollten sich vor Abreise mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen um zu erfragen, welches Dokument seitens der Airline für die Beförderung vorausgesetzt wird.

Reiseausweise zur Rückkehr können auch ohne Termin während der Öffnungszeiten (sonntags bis donnerstags; 7:30 Uhr bis 10:30 Uhr) am Rechts- und Konsularschalter beantragt werden.

Exitvisum der iranischen Behörden für Deutsche ohne iranische Staatsangehörigkeit

Falls Sie mit Ihrem deutschen Pass auch Ihr Visum/ Ihre Aufenthaltserlaubnis für Iran verloren haben, benötigen Sie ein so genanntes Exitvisum der iranischen Ausländerpolizei um Iran verlassen zu können. Dieses können Sie nach Ausstellung des Reiseausweises zur Rückkehr bei der Ausländerpolizei (Vali Asr.) beantragen. In Einzelfällen ist dazu ein Unterstützungsschreiben der Botschaft notwendig. Aufgrund des notwendigen Visums kann sich die Ausreise daher um einige Tage verzögern

Es ist empfehlenswert immer eine Kopie aller Identitätsdokumente an einem sicheren Ort getrennt von den Dokumenten aufzubewahren.

Verlustanzeige [msword, 41.5k]

Merkblatt zum Pass-/Personalausweisverlust [pdf, 111.7k]



Wohnortänderung

Wenn Sie dauerhaft nach Iran umziehen haben Sie die Möglichkeit den Wohnort in Ihrem noch in Deutschland ausgestellten Pass/Personalausweis ändern zu lassen. Bitte füllen Sie einen Pass-/Personalausweisantrag aus und sprechen Sie einfach mit Ihrem Reisepass/Personalausweis, einer Kopie des Passes/Personalausweises und der Abmeldebescheinigung der Behörde Ihres letzten Wohnortes am RK-Schalter der Botschaft vor. Falls Sie nicht im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind, muss außerdem die längerfristige Aufenthaltsberechtigung für Iran nachgewiesen werden. Die Wohnortänderung dauert nur einige Minuten und ist gebührenfrei.

Pass- / Personalausweisantrag (Erwachsene) [pdf, 14.77k]

Stand: 15.01.2013

Pass und Personalausweis