Rentenangelegenheiten
Rentenangelegenheiten sollten in aller Regel selbst vom Rentenempfänger mit dem jeweiligen deutschen Rententräger direkt geklärt werden. Eine vorgeschriebene Beteiligung der Botschaft gibt es nicht. Die Auslandsvertretungen können nur allgemeine Auskünfte erteilen. Spezielle Fragen zu Ihrem Rentenantrag sollten Sie mit dem Sachbearbeiter Ihrer Rentenversicherung direkt besprechen.
Darüber hinaus kommt es aber in Rentenangelegenheiten oft vor, dass amtliche Bestätigungen und Bescheinigungen erforderlich werden. Diese können bei der Botschaft während der Öffnungzeiten am Rechts- und Konsularschalter (sonntags bis donnerstags zwischen 8 und 11 Uhr) erteilt werden. Die Erteilung der Bescheinigung ist für gesetzliche Rentenversicherungen kostenfrei. Dies gilt auch für Legalisationen von Unterlagen, die von den Rentenversicherungsträgern angefordert worden sind.
Lebensbescheinigungen
Lebensbescheinigungen können in der Botschaft während der Öffnungszeiten (sonntags bis donnerstags von 07:30 bis 10:30 Uhr) vorgenommen werden. Sie werden von den Rentenversicherungsträgern in Deutschland in der Regel einmal im Jahr angefordert.
Bringen Sie zur Botschaft bitte das vom Rentenversicherungsträger übersandte Formular für die Lebensbescheinigung sowie Ihren aktuellen Reisepass als Identitätsnachweis mit. Falls Sie eine Witwenrente beziehen und die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, ist ebenfalls die Vorlage Ihrer Shenasnameh notwendig.
Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden. Auch bei einem langen Anreiseweg oder Krankheit kann Ihnen der persönliche Besuch in der Botschaft nicht erspart werden.
Einen guten Überblick über die Rentenversicherung bietet die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Ausland und Rente - Deutsche Rentenversicherung
Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Stand: 17.06.2010